Immer mehr Hausbesitzer beziehen ihren Strom von der eigenen Solaranlage und verwirklichen so ihren Traum von der Selbstversorgung. Doch was sollte ich danach machen, um von der staatlichen Förderung zu profitieren?
Die Anmeldung für die Vergütung können Sie ganz einfach über Pronovo abwickeln.
Doch wer ist Pronovo überhaupt?
Pronovo ist für das Inkasso des Netzzuschlags, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien zuständig. Zu diesen Förderprogrammen zählen die Mehrkostenfinanzierung, das Einspeisevergütungssystem und die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen.
Pronovo erlässt Verfügungen zum Einspeisevergütungssystem und den Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen. Gegen diese kann innert 30 Tagen Einsprache bei Pronovo erhoben werden. Die übrigen Verfügungen von Pronovo sowie deren Einspracheentscheide können mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Einmalvergütung (EIV)
Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert.
Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen.
Die Ansätze von Grund- und Leistungsbeitrag sind von der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt und betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen.
Erweiterungen von bereits mit einer Einmalvergütung geförderten Anlagen haben kein Anrecht mehr auf einen Grundbetrag.
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:
Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp
Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp.
Sie können für Ihre Anlage ein Gesuch um eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder Sie bevollmächtigen eine dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in).
Folgende Dokumente sollten Vorhanden sein:
Einpoliges Prinzipschema AC + DC von der Anlage
Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik (AC & DC)
Bei integrierten Anlagen sind für die Beglaubigung zwingend Fotos der Photovoltaikanlage während der Bauphase und nach der Fertigstellung beizulegen
Grundbuchauszug
Zahlungsinformationen
Haben Sie alle Unterlagen zusammen, dann müssen Sie sich auf dem Pronovo Kundenportal registrieren: Hier geht es zum Kundenportal
Haben Sie noch Fragen?
Dann gehtes hier weiter:
Nicht genug? Dann hier noch zu den FAQ`s:
In eigener Sache:
Wir bieten ein umfassendes Angebot für den Start in die nachhaltige Energiezukunft.
Abnahmekontrolle und Beglaubigung aus einer Hand !
Unterstützung bei der administrativen Abwicklung
Termingerechte Umsetzung
Faire Preise ohne Qualitätsverlust der Abnahmekontrolle
Breites Expertenwissen
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