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Häufig gestellte Fragen und Tipps 
Photovoltaikanlagen.

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Image by Margaret Polinder

Hier finden Sie diverse Informationen und Erläuterungen rund um Photovoltaikanlagen im Allgemeinen.

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Rufen Sie uns an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

FAQ - Photovoltaikanlagen ¿

Einmalvergütung (EIV) ¿

Pronovo Tarifrechner PV EIV.gif

Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)?

Ein Gesuch um Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) kann für alle Anlagen oder Erweiterungen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp eingereicht werden, auch wenn die Gesamtleistung nach der Erweiterung 100 kWp oder mehr beträgt. Ein/e Betreiber*in einer Anlage kann auf die Vergütung der Leistung über 100 kWp verzichten, womit die Anlage ebenfalls als kleine Anlage gilt.​

Habe ich Anspruch auf den Neigungswinkelbonus

Anlagen und Erweiterungen ab einer Leistung von 2 kW sowie Anlagenteile, die integriert sind und eine Neigung von mind. 75 Grad aufweisen, haben Anrecht auf den Neigungswinkelbonus in der Höhe von 250 CHF/kW. Dieser Bonus wird zusätzlich zur EIV gewährt. Dies gilt auch für integrierte Anlagen ab 100 kW, auch wenn Anlagen nur den EIV Ansatz für angebaute und freistehende Anlagen erhalten können. Der Bonus gilt für Inbetriebnahmen ab dem 1.1.2022. Für Vollzugsfragen steht Pronovo zur Verfügung.​

Wo kann ich mein Gesuch zur Förderung von Photovoltaik einreichen?

Mit dem neuen Kundenportal können Sie Ihr Gesuch papierlos bei Pronovo AG einreichen. Alle Formulare werden im Kundenportal erstellt oder können heraufgeladen werden. Peter Pronovo informiert Sie, welche Dokumente und Angaben Sie für die Eingabe des Gesuches bereithalten müssen. Weiter Informationen zum Kundenportal finden sie hier.

Kann ich eine Einmalvergütung beantragen, auch wenn meine Anlage nicht am öffentlichen Netz angeschlossen ist?

Ja. Erfüllt diese sogenannte Inselanlage die üblichen Fördervoraussetzungen (z.B. minimale und maximale Leistung, definierter Standort), kann sie mit einer Einmalvergütung gefördert werden. Inselanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2013 sind als Neuanlagen förderwürdig.

 

Auf einem Grundstück, auf welchem bereits eine Solaranlage besteht, darf nur eine Inselanlage gefördert werden, wenn es sich effektiv um eine solche handelt. Diese darf also keine Verbindung zum Netz haben. Zwischen den Anlagen und auch zwischen der Inselanlage sowie dem Netz darf keine Verbindung bestehen.

 

Inselanlagen werden als eigenständige Anlagen mit einem Grund- und einem Leistungsbeitrag gefördert. Dies ist mit in Krafttreten der EnFV 01.01.2018 möglich geworden. Pronovo beurteilt seit dem 01.05.2020 die Gesuche entsprechend. Gesuche, die unter bisheriger Praxis abgewiesen worden sind, können erneut gestellt werden.

Wie kann ich einen Dauerauftrag erstellen?

Der Dauerauftrag kann direkt online im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Wenn der Dauerauftrag von allen Parteien bestätigt und akzeptiert wird, gilt der Dauerauftrag als abgeschlossen und ist im Herkunftsnachweissystem legitim registriert. Jegliche Papierformulare entfallen bei diesem Prozess. Ein Dauerauftrag wird entweder durch den/die Anlagenbetreiber*in über den Login beim «System HKN» oder durch den Stromhändler/-lieferanten im Herkunftsnachweissystem erfasst. Eine Anleitung zur Erfassung eines Dauerauftrags finden Sie hier:

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Daueraufträge werden nur noch online entgegengenommen.

Habe ich für meine nicht geförderte Anlage trotzdem Anrecht auf Herkunftsnachweise?

Ja! Die Ausstellung von Herkunftsnachweisen ist unabhängig zur Einmalvergütung. Um eine reine HKN-Anlage zu erfassen, melden Sie sich bei Ihrem Netzbetreibenden oder Auditor*in, falls die Gesamtwechselrichterleistung grösser als 30 kVA beträgt. Viele Energieversorger oder Händler sind zudem bereit, die Herkunftsnachweise von Anlagenbetreiber*innen zu erwerben.

Kann ich für meine Erweiterung einer Photovoltaikanlagen eine Einmalvergütung beantragen?

Ja, grundsätzlich werden auch Erweiterungen mit einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) gefördert. Ein Pauschalbetrag pro Anlage wird dabei jedoch nicht mehr ausbezahlt. Die Erweiterung muss über eine zusätzliche Leistung von mindestens 2 kWp verfügen und an die Grundanlage angeschlossen sein. Wenn Ihre Grundanlage in das EVS (früher KEV) aufgenommen wurde, kann für eine separat gemessene erhebliche Erweiterung, die ab dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurde, ein Gesuch für den Leistungsbeitrag im Umfang der Erweiterung gestellt werden.

 

 

Bitte beachten Sie: Für Anlagen, für welche vor dem 1. Januar 2018 eine Einmalvergütung ausbezahlt und/oder auf über 30 kWp erweitert wurde, besteht rückwirkend kein Anspruch auf eine Einmalvergütung.

Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)?

Ein Gesuch um Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) kann nur für Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp eingereicht werden.

Muss ich meine Einmalvergütung versteuern?

Jeder Kanton hat seine eigenen steuerrechtlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde.

Ist die Einmalvergütung mehrwertsteuerpflichtig?

Einmalvergütungen qualifizieren sich als Kostenausgleichszahlung (Art. 18 Abs. 2 Bst. g MWSTG). Deshalb erfolgt die Auszahlung komplett ohne Mehrwertsteuer.

Wann erhalte ich meine Einmalvergütung?

Die Wartezeiten bis zur Auszahlung einer Förderung werden regelmässig vom Bundesamt für Energie (BFE) publiziert.

 

 

Aktuelle Medienmitteilung

Wie hoch ist die Einmalvergütung für meine Photovoltaikanlage?

Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag (einmaliger Pauschalbetrag pro Anlage) und einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) zusammen. Der Tarif orientiert sich am Inbetriebnahmedatum, Höchstleistung (kWp) der Anlage und der Art der Anlage (angebaut/freistehend oder integriert). Pronovo stellt zur Berechnung der Einmalvergütung einen Tarifrechner zur Verfügung.

Wer reicht das Gesuch für eine Einmalvergütung ein?

Das Gesuch kann grundsätzlich von jedem/jeder Anlagenbetreiber*in eingereicht werden. Dazu kann aber auch eine dritte Partei bevollmächtigt werden. Oft bieten Installateure entsprechende Dienstleistungen an. Auf der Webseite Solarprofis können Sie ein/e geeignete/n Installateur*in für Ihre Photovoltaikanlage finden.

​Welche Bedingungen muss meine Photovoltaikanlage für die Einmalvergütung erfüllen?

Ein Gesuch um Einmalvergütung kann grundsätzlich jede/r Betreiber*in einer Photovoltaikanlage stellen. Die Anlage muss über eine installierte Gesamtleistung von mindestens 2 kWp verfügen und muss einen fixen Standort haben. Richtlinie zur Energieförderungsverordnung für Photovoltaik

Wer kann mir eine Photovoltaikanlage installieren?

​Auf der Webseite Solarprofis können Sie ein/e geeignete/n Installateur*in für Ihre Photovoltaikanlage finden.

Benötige ich eine Bewilligung für die Installation einer Photovoltaikanlage?

Erkundigen Sie sich bei der Bauverwaltung Ihrer Wohngemeinde, ob eine Baubewilligung notwendig ist.

Kann ich auf einem fremden Grundstück eine Photovoltaikanlage errichten?

Dies ist grundsätzlich möglich. Sie benötigen dazu aber die Zustimmung des/der Grundeigentümers*in.

 

Richtlinie zur Energieförderungsverordnung für Photovoltaik

Ist mein Grundstück für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet?

Die Webseite Sonnendach des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt Ihnen in einfachen Schritten auf, ob das Dach oder die Fassade auf Ihrem Grundstück für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist

Erhalte ich Unterstützung für die Investition meiner Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen werden in der Schweiz stark gefördert: Bis zu 30% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erhalten Sie im Rahmen einer Einmalvergütung (EIV) Ihrer Photovoltaikanlage erstattet.

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