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Ablauf einer Elektrokontrolle in der Schweiz

Fragen Elektrokontrollen

Eine Elektrokontrolle dient dazu, die Sicherheit elektrischer Niederspannungsinstallationen zu überprüfen und Personen sowie Sachwerte vor elektrischen Gefahren zu schützen. In der Schweiz sind Elektrokontrollen in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt. Je nach Nutzung und Art des Gebäudes gelten unterschiedliche Kontrollperioden.

Eine Elektrokontrolle darf ausschliesslich von einer unabhängigen Kontrollstelle oder einer entsprechend berechtigten Kontrollperson durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Beurteilung der elektrischen Installation objektiv und unabhängig erfolgt.

Der Ablauf einer Elektrokontrolle ist unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Gewerbeobjekt oder einen Industriebetrieb handelt, grundsätzlich identisch. Die Kontrolle umfasst eine Sichtprüfung, verschiedene Messungen und Funktionsprüfungen sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Werden keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt oder fachgerecht behoben, wird anschliessend der Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt.

Wann wird eine Elektrokontrolle durchgeführt?

Eine Elektrokontrolle wird immer dann durchgeführt, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Je nach Situation kommen unterschiedliche Kontrollarten zur Anwendung.

Periodische Elektrokontrolle

Die periodische Elektrokontrolle erfolgt in den gesetzlich festgelegten Intervallen gemäss NIV. Die Kontrollperiode richtet sich nach der Nutzung der elektrischen Installation und kann zwischen einem und zwanzig Jahren betragen.

Schlusskontrolle

Nach Abschluss einer Neuinstallation oder einer wesentlichen Änderung wird eine Schlusskontrolle durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob sämtliche Installationen den geltenden Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Abnahmekontrolle

Für bestimmte elektrische Installationen schreibt die NIV zusätzlich eine unabhängige Abnahmekontrolle vor. Diese wird von einer unabhängigen Kontrollstelle durchgeführt und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Eigentümerwechsel / Handänderungskontrolle

Beim Verkauf einer Liegenschaft kann eine Elektrokontrolle erforderlich sein, wenn die letzte periodische Kontrolle länger zurückliegt als gesetzlich zulässig. Dadurch erhält der neue Eigentümer einen gültigen Sicherheitsnachweis.

Nach Aufforderung des Netzbetreibers

Nach Ablauf der gesetzlichen Kontrollfrist fordert der zuständige Netzbetreiber den Eigentümer schriftlich auf, eine Elektrokontrolle durchführen zu lassen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Sicherheitsnachweis an den Netzbetreiber übermittelt.

Schritt 1 – Terminvereinbarung

Der Ablauf beginnt mit der Terminvereinbarung. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Art der Liegenschaft, den Umfang der elektrischen Installation sowie die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollart. Anschliessend erhalten Sie eine transparente und unverbindliche Offerte.

Für die Terminplanung sind – sofern vorhanden – die Aufforderung des Netzbetreibers, frühere Sicherheitsnachweise oder vorhandene Installationsunterlagen hilfreich. Gemeinsam vereinbaren wir einen passenden Termin, damit die Elektrokontrolle effizient und mit möglichst geringer Beeinträchtigung durchgeführt werden kann.

Vor Beginn der Kontrolle erläutert Ihnen unser Kontrolleur den Ablauf und beantwortet offene Fragen. So wissen Sie genau, welche Prüfungen durchgeführt werden und was Sie während der Kontrolle erwartet.

Schritt 2 – Sichtprüfung der elektrischen Installation

Nach der Terminbesprechung beginnt die eigentliche Elektrokontrolle mit einer sorgfältigen Sichtprüfung der elektrischen Installation. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten auf ihren ordnungsgemässen Zustand sowie auf mögliche Mängel überprüft.

Kontrolliert werden unter anderem Schalter, Steckdosen, Leuchten, elektrische Verteilungen, Sicherungen, Leitungen, Kabelkanäle sowie die Beschriftung der Stromkreise. Zusätzlich wird geprüft, ob die Installation fachgerecht ausgeführt wurde und den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.

Bereits während der Sichtprüfung lassen sich viele Mängel erkennen, beispielsweise beschädigte Steckdosen, fehlende Abdeckungen, unzulässige Installationen oder fehlende Kennzeichnungen. Diese Feststellungen werden dokumentiert und fliessen in die weitere Beurteilung der Anlage ein.

Schritt 3 – Elektrische Messungen und Funktionsprüfungen

Nach der Sichtprüfung folgen verschiedene elektrische Messungen und Funktionsprüfungen. Diese dienen dazu, die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen nachzuweisen und sicherzustellen, dass die elektrische Installation den Anforderungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie den geltenden Normen entspricht.

Je nach Art und Umfang der Installation werden unter anderem folgende Prüfungen durchgeführt:

Schutzleiterprüfung
Der Schutzleiter wird auf seinen ordnungsgemässen Durchgang geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass Fehlerströme zuverlässig zur Erde abgeleitet werden können.

Isolationsmessung
Mit der Isolationsmessung wird überprüft, ob Leitungen und Betriebsmittel ausreichend isoliert sind und keine unzulässigen Ableitströme entstehen.

Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden hinsichtlich Auslösestrom und Auslösezeit geprüft. Ein korrekt funktionierender RCD schützt Personen zuverlässig vor gefährlichen Stromunfällen.

Schleifenimpedanzmessung
Durch die Schleifenimpedanzmessung wird überprüft, ob Schutzorgane wie Sicherungen oder Leitungsschutzschalter im Fehlerfall innerhalb der vorgeschriebenen Zeit auslösen.

Funktionsprüfung
Zusätzlich werden verschiedene elektrische Betriebsmittel sowie Schalt- und Schutzfunktionen auf ihre einwandfreie Funktion überprüft.

Schritt 4 – Dokumentation der Ergebnisse

Nach Abschluss aller Prüfungen werden sämtliche Messergebnisse sorgfältig dokumentiert. Die Dokumentation bildet die Grundlage für die Beurteilung der elektrischen Installation und dient als Nachweis gegenüber Eigentümern, Installationsbetrieben und Netzbetreibern.

Je nach Kontrollumfang umfasst die Dokumentation Messprotokolle, Kontrollberichte sowie eine detaillierte Auflistung allfälliger Mängel. Falls erforderlich, werden diese zusätzlich mit Fotos dokumentiert.

Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation gewährleistet Transparenz und erleichtert die spätere Nachkontrolle.

Schritt 5 – Behebung festgestellter Mängel

Werden während der Elektrokontrolle sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist durch einen berechtigten Elektroinstallationsbetrieb behoben werden.

Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Installateur die fachgerechte Mängelbehebung. Falls erforderlich, wird anschliessend eine Nachkontrolle durchgeführt, um die ordnungsgemässe Ausführung zu überprüfen.

Erst wenn sämtliche sicherheitsrelevanten Mängel behoben wurden, gilt die Kontrolle als erfolgreich abgeschlossen.

Schritt 6 – Ausstellung des Sicherheitsnachweises (SiNa)

Sind alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen und bestehen keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr, wird der Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt.

Der Sicherheitsnachweis bestätigt, dass die elektrische Installation den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die vorgeschriebenen Kontrollen erfolgreich durchgeführt wurden. Je nach Anlass wird der SiNa dem Eigentümer sowie dem zuständigen Netzbetreiber übermittelt und dient als offizieller Nachweis der elektrischen Sicherheit.

+41 56 501 44 44

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