Immer wieder stellen wir fest, dass viele Menschen in der Schweiz nicht Wissen, dass Elektroinstallationen nicht "einfach so" erstellt werden dürfen.
Immer wieder hören wir "Min Stromer Kolleg het das gmacht".
Ja darf jetzt der "Stromer Kollege" die Installation bei mir zuhause erstellen?
Bewilligungen für Installationsarbeiten - Bewilligungspflicht
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Inspektorates.
Und Wann erhält man die Installationsbewilligung?
Natürliche Personen, die in eigener Verantwortung Installationsarbeiten ausführen, erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn:
a. sie fachkundig* sind;
b. ihr Ausbildungsstand dem neuesten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist; und
c. sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
*Fachkundig ist eine Person, welche die Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat.
Was wenn ich trotzdem Installiere? Dann wird's teuer.
Wer Installationsarbeiten ohne die dafür notwendige Bewilligung ausführt, kann bestraft werden. NIV Art. 6, NIV Art. 7 - 11, NIV Art. 42
EleG Art. 55
1. Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine schwerere Strafe verwirkt ist, wer vorsätzlich:
a. als Betriebsinhaber eine elektrische Anlage ohne die nach Artikel 16 erforderliche Plangenehmigung erstellt, ändert oder sie erstellen oder ändern lässt;
b. eine elektrische Anlage, die auf Weisung der zuständigen Kontrollstelle wegen gefährlicher Mängel spannungslos gemacht worden ist, eigenmächtig in Betrieb setzt oder setzen lässt;
c. ein elektrisches Gerät, das die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllt, importiert, anbietet oder auf dem Markt bereitstellt;
d. ein elektrisches Gerät oder eine ortsfeste Anlage, das oder die die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllt, in Betrieb nimmt, erstellt oder verwendet.
2. Wird die Tat fahrlässig begangen, so ist die Strafe Busse bis zu 20 000 Franken.
Fällt eine Busse von höchstens 20 000 Franken in Betracht und würde die Ermittlung der nach Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) strafbaren Personen Untersuchungsmassnahmen bedingen, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären, so kann die Behörde von einer Verfolgung dieser Personen absehen und an ihrer Stelle den Geschäftsbetrieb (Art. 7 VStrR) zur Bezahlung der Busse verurteilen.
3. Der Bundesrat kann Widerhandlungen gegen Ausführungsvorschriften, durch welche bestimmte Tätigkeiten bewilligungspflichtig erklärt werden, mit den gleichen Strafen bedrohen.
Das heisst, ich darf nicht einmal Leuchten Installieren?
Nein, das stimmt so nicht..
NIV. Art. 16
1. Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Artikel 8, kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 sowie Elektroinstallateure EFZ für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen.
2. Keine Installationsbewilligung benötigen Personen, die:
a. einzelne Steckdosen und Schalter in bestehenden Installationen in von ihnen bewohnten Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen Endstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal 30 mA Nennauslösestrom installieren;
b. Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren.
3.Elektrische Installationen nach Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a müssen vom Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden. Die kontrollierende Person muss dem Eigentümer den Sicherheitsnachweis übergeben.
Woher weiss ich, das eine Firma Installationsbewilligung besitz?
Das Eidgenössisches Starkstrominspektorat kurz ESTI führt so ein Verzeichnis mit allen Installationsbewilligungen und Kontorllbewilligungen.
Hier gehts zum verzeichnis: Klick
Externe Begutachtung der Elektroinstallation
Haben Sie eine neue Elektroanlage installieren lassen und sind Sie sich unsicher, ob die Arbeit fachmännisch und korrekt ausgeführt wurde? Oder haben Sie bei der Elektroinstallation etwas entdeckt, das Sie verunsichert? Dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.
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