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Neues Reglement über die Prüfung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen


Neue ESTI-Mitteilung Nr. 2022-0501




Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI hat mit Inkraftsetzung am 1. Mai 2022 ein neues Reglement über die Prüfung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen (vgl. Art. 14 NIV) verabschiedet.


Das neue Reglement vollzieht den auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzten, neuen Art. 14 NIV nach. Zur Prüfung neu wird zugelassen, wer drei Jahre praktische Tätigkeit in Installationen an besonderen Anlagen unter Anleitung eines Bewilligungsträgers nachweisen kann (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. a des Reglements). Als Anleitung wird dabei verstanden, dass der Bewilligungsträger den Lernenden unter ständiger Aufsicht anweist, wie er zu arbeiten hat. Ebenfalls neu zur Prüfung zugelassen wird, wer eine vom Inspektorat bezeichnete, fachspezifische Ausbildung in solchen Installationen (vgl. Art. 14 NIV) abgeschlossen hat (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. b des Reglements). Ist eine solche Ausbildung erst angefangen (und noch nicht beendet), wird ein Kandidat nicht an die Prüfung zugelassen.


Neu werden Lernziele, Lerninhalte und Stoffumfang in einer separaten Wegleitung zum Prüfungsreglement geregelt (vgl. Art. 4 des Reglements). Präzisiert wurde ausserdem die Gebührenerhebung bei Abmeldung, unentschuldigtem Fernbleiben oder verspätetem Abmelden von der Prüfung; diese Regelung wurde mit dem aktuellen Reglement Anschlussbewilligung (vgl. ESTI-Mitteilung Nr. 2021-0601 vom 8. Juni 2021) vereinheitlicht.


Art. 14 NIV statuiert keine Anforderung an die Anzahl Lektionen der Ausbildung als Prüfungsvorbereitung. In der Wegleitung beschränkt sich das ESTI somit auf eine reine Empfehlung der Lektionenzahl für die Ausbildung. Die Art der Vorbereitung auf die Prüfung Art. 14 NIV liegt vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Kandidaten. Die empfohlene Lektionenzahl wurde neu an das aktuelle Reglement Anschlussbewilligung angeglichen und auf total 56 Lektionen angehoben (neu empfohlen: Sicherer Umgang mit Elektrizität 8 Lektionen, Installationsvorschriften und -normen 10 Lektionen, Installationskontrolle und Messkunde 20 Lektionen). Es ist im Speziellen darauf hinzuweisen, dass der Stoffumfang unter «4. Installationskontrolle 2/2 und Messkunde» bei der Einhaltung von Schutzmassnahmen für Personen und Sachen gemäss NIN durch das Einfügen des Worts «und» anstelle von «oder» auf die Erstprüfung gemäss NIN und die Instandsetzungsprüfung gemäss SNR 462638 erweitert worden ist.


Bei den nicht abschliessenden, bewilligungsspezifischen Fachbereichsthemen wurden die NFC (Near Feald Communication) neu unter die Alarmanlagen und die Retrofit LED-Röhren neu unter die Leuchtschriften aufgenommen. Stationäre elektrische Speichersysteme mit DC-Einspeisung gemäss SNR 460712 werden neu unter den Photovoltaikanlagen und stationäre elektrische Speichersysteme gemäss SNR 460712 unter der Rubrik stationäre Batterieanlagen, Systeme zur unterbrechungsfreien Stromversorgung, geführt.


Das neue Reglement ist auf den 1. Mai 2022 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Reglement vom 28. Juni 2018. Auf eine Übergangsfrist für das neue Reglement wird verzichtet. Prüfungsexperten werden jedoch im Jahr 2022 übergangsweise durch angepasste Fragestellungen auf die geänderte Situation Rücksicht nehmen, damit Kandidaten nicht mit unvorbereiteten Themen gemäss dem neuen Reglement konfrontiert sind.


Wer schliesslich die Prüfung nach dem Reglement vom 28. Juni 2018 über die Prüfung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nicht bestanden hat, kann die Prüfung nach dem bisherigen Reglement zweimal wiederholen. Nach dem 31. Dezember 2024 finden keine Wiederholungsprüfungen nach dem bisherigen Reglement vom 28. Juni 2018 mehr statt. Das neue wie auch das bisherige Reglement sind auf der Webseite des ESTI verfügbar.




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