
Praktikumsanforderungen für Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit
Praktikum gemäss aktueller EIT.swiss-Wegleitung
Du bereitest dich auf die Berufsprüfung Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit vor und möchtest wissen, welche Anforderungen für die Praktikumsausbildung gelten?
Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zur Praktikumsausbildung, den Kontrolltätigkeiten und dem Praktikumsbericht gemäss der aktuell geltenden Wegleitung von EIT.swiss.
Die Praktikumsausbildung dient dazu, das während der Ausbildung erworbene theoretische Fachwissen über die Prüfung elektrischer Anlagen in der Praxis anzuwenden. Dabei lernen die Kandidatinnen und Kandidaten die Abläufe und die Bedeutung von Schlusskontrollen, Abnahmekontrollen und periodischen Elektrokontrollen im praktischen Alltag kennen.
Baris Elektrokontrollen bietet ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, die erforderliche praktische Erfahrung im Rahmen eines geeigneten Praktikumseinsatzes zu sammeln.
Wie lange dauert das Praktikum?
Die Praktikumsausbildung umfasst gemäss der aktuell geltenden EIT.swiss-Wegleitung mindestens zwei Tage Kontrolltätigkeit.
Die Praktikumstage müssen auf einer oder mehreren geeigneten Kundenanlagen durchgeführt werden.
Wichtig ist dabei, dass die reine Kontrolltätigkeit von den übrigen Tätigkeiten wie Vorbesprechung, Nachbesprechung und Erstellung des Praktikumsberichts unterschieden wird.
Wo muss das Praktikum durchgeführt werden?
Die Praktikumsausbildung muss in einem Betrieb mit entsprechender Kontrollbewilligung und/oder Installationsbewilligung des ESTI stattfinden.
Die Durchführung erfolgt unter der erforderlichen fachlichen Betreuung und Aufsicht.
Gemäss aktueller Wegleitung muss eine entsprechende Kontrolltätigkeit unter ständiger Aufsicht einer kontrollberechtigten oder fachkundigen Person durchgeführt werden.
Was wird während des Praktikums gelernt?
Die Praktikumsausbildung umfasst unter anderem praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
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Organisation und Durchführung einer Schlusskontrolle oder periodischen Kontrolle
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Kontrolladministration
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Erstkontakt mit dem Kunden oder Auftraggeber vor Ort
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Information der Anlagennutzer
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Beurteilung und Dokumentation von Mängeln
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Erstellung eines Mängelberichts
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Angabe von Fristen und normativen Grundlagen
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Erstellung eines Mess- und Prüfprotokolls
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Erstellung eines Sicherheitsnachweises
Die Tätigkeiten erfolgen unter der erforderlichen Aufsicht und Betreuung.
Welche Unterlagen gehören zum Praktikumsbericht?
Der Praktikumsbericht dokumentiert eine während der Praktikumsausbildung durchgeführte Kontrolle.
Gemäss aktueller EIT.swiss-Wegleitung gehören unter anderem folgende Inhalte dazu:
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Name und Vorname der Kandidatin bzw. des Kandidaten
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Datum der Praktikumstage
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Kurzbeschreibung der durchgeführten Kontrolltätigkeiten
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Bewilligungsnummer ESTI
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Unterschriften der verantwortlichen Fachperson und des Praktikanten bzw. der Praktikantin
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Mängelbericht
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Beschreibung der Installation und des Kontrollablaufs
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Fotodokumentation
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Mess- und Prüfprotokoll
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Sicherheitsnachweis
Der Praktikumsbericht wird von der Person, unter deren Aufsicht das Praktikum durchgeführt wurde, auf formale und inhaltliche Korrektheit überprüft und nach Abschluss des Praktikums unterschrieben.
Wie viele Seiten muss der Praktikumsbericht haben?
Der selbst erstellte Praktikumsbericht umfasst gemäss der aktuellen EIT.swiss-Wegleitung mindestens 6 und maximal 14 Seiten A4.
Zu den zwingenden Bestandteilen gehören unter anderem die Beschreibung der kontrollierten Anlage, das Vorgehen und die angewandten Messmethoden, die Fotodokumentation, der Zustands- bzw. Mängelbericht, der Sicherheitsnachweis sowie das Mess- und Prüfprotokoll.
Der Bericht hat gemäss der Wegleitung ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Praktikumsbericht und Abschlussprüfung
Der Praktikumsbericht ist Bestandteil der Anmeldung zur Abschlussprüfung der Berufsprüfung Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit und muss mit der Anmeldung eingereicht werden.
Der Bericht ist außerdem Bestandteil des mündlichen Prüfungsteils Messaufgabe / Elektrotechnik.
Dabei können konkrete Fragen zur im Praktikum durchgeführten Arbeit gestellt werden. Ziel ist unter anderem zu prüfen, ob die erworbenen Kompetenzen auch auf andere Kontrollobjekte übertragen werden können.
Was muss die Praktikumsausbildung mindestens enthalten?
Die Praktikumsausbildung soll insbesondere folgende Bereiche abdecken:
1.Kontrollorganisation und Durchführung
Organisation und Durchführung einer Schlusskontrolle oder periodischen Kontrolle inklusive Kontrolladministration unter entsprechender Aufsicht.
2.Kundenkontakt
Erstkontakt mit dem Kunden bzw. Auftraggeber vor Ort und Information der Anlagennutzer.
3.Mängelbericht
Erstellung eines eigenen Mängelberichts mit Fristen und den entsprechenden normativen Grundlagen.
4.Mess- und Prüfprotokoll
Selbstständige Erstellung eines Mess- und Prüfprotokolls im Rahmen der betreuten Kontrolltätigkeit.
5.Sicherheitsnachweis
Selbstständige Erstellung des entsprechenden Sicherheitsnachweises.
